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Das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetz für eine erleichterte GmbH-Gründung ist vorerst am Widerstand der Union gescheitert. Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz das Mindeststammkapital für eine GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden - auch um auf die große Popularität der britischen Limited zu reagieren.
Die Union ist jedoch der Meinung, dass eine umfassende Reform des GmbH-Rechts notwendig ist und hat daher die Verabschiedung des Gesetzes noch vor den voraussichtlichen Neuwahlen verhindert. Auch die Regierung hatte eigentlich eine umfassende Reform in Arbeit, wollte diese aber erst in der nächsten Legislaturperiode umsetzen und nur vorab das Mindeststammkapital reduzieren.